Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß Paragraf 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Webseiten unter www.thw-bufdi.de der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW) sind so umgesetzt, dass sie möglichst barrierefrei zugänglich sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraf 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraf 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von Paragraf 12 d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.
Die Einschätzung basiert auf der vom THW beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 20.01.2021 ausgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Textdarstellung der Bühnenelemente auf der Startseite (Bei uns findest immer: Irgendwas mit […]) ist unter Umständen in kleinen Darstellungen oder mit angepassten Textabständen sehr verwirrend. Texte werden überschnitten und in der in kleinen Darstellungen verwendeten Bildversion wird der Überschriften- und Linktext in der Grafik gedoppelt dargestellt.
Die Fehlerbehandlung wird browserseitig vollzogen, weswegen diese eventuell nicht voll zugänglich ist.
Das Bewerben-Formular ist in seiner Struktur und im Eingabekonzept eingeschränkt zugänglich.
Nicht alle zur Verfügung gestellten Dateidownloads sind barrierefrei. Falls du eine bestimmte Datei benötigst, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktiere uns.
Sollten noch Alternativinhalte zu Video- und Bildinhalten oder Erläuterungen zu Abkürzungen fehlen, bitten wir dich, uns dies über die Funktion Barriere melden mitzuteilen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt kannst du Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachte, dass sich das Durchsetzungsverfahren nicht auf entscheidungsrelevante Sachverhalte den Regelungsbereich der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk betreffend bezieht.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
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